Kreditvergabe durch die Städtischen Kliniken gGmbH kommunalaufsichtlich geprüft
Bedingt durch die Vielzahl der Anfragen zur Rechtmäßigkeit der Kreditvergabe zugunsten des DSC Arminia Bielefeld durch die Städtischen Kliniken Bielefeld gGmbh wird abschließend folgende Erklärung abgegeben:
In Rede steht ein Kredit mit einem Gesamtvolumen von 250.000 Euro, der innerhalb von drei Jahren samt Zinsen zurückzuzahlen ist. Gleichzeitig wurde festgeschrieben, dass sich der DSC Arminia Bielefeld verpflichtet, den Spielern zu empfehlen, Behandlungen im Bedarfsfall in den Städtischen Kliniken durchführen zu lassen.
Nach den Feststellungen der Stadt Bielefeld stammen die Finanzmittel für den Kredit- und Kooperationsvertrag an den DSC Arminia Bielefeld aus dem bestehenden Liquiditätsverbund mit der Stadt Bielefeld zur Finanzierung im kurzfristigen Bereich.
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Der Gesellschaftsvertrag der Städtischen Kliniken gGmbH lässt grundsätzlich fördernde Maßnahmen zugunsten der Allgemeinheit zu. Finanzaufsichtlich bleibt jedoch entscheidend, dass die derzeitige bilanzielle Situation der Städtischen Kliniken gGmbH und auch die Finanzlage der Stadt Bielefeld keinen Spielraum für atypische Kreditgeschäfte lassen.
Die Stadt Bielefeld als Gesellschafterin wurde gebeten, durch steuernde und geeignete gesellschaftsrechtliche Regelungen Grenzen für die Tätigkeit der Gesellschaft zu treffen und Zustimmungsvorbehalte in Bezug auf die Geschäftsfelder vorzusehen.
Die Ergebnisse der Prüfung sind auch dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW berichtet worden. Ein Verstoß gegen geltendes Krankenhausrecht wurde nicht festgestellt.
In Rede steht ein Kredit mit einem Gesamtvolumen von 250.000 Euro, der innerhalb von drei Jahren samt Zinsen zurückzuzahlen ist. Gleichzeitig wurde festgeschrieben, dass sich der DSC Arminia Bielefeld verpflichtet, den Spielern zu empfehlen, Behandlungen im Bedarfsfall in den Städtischen Kliniken durchführen zu lassen.
Nach den Feststellungen der Stadt Bielefeld stammen die Finanzmittel für den Kredit- und Kooperationsvertrag an den DSC Arminia Bielefeld aus dem bestehenden Liquiditätsverbund mit der Stadt Bielefeld zur Finanzierung im kurzfristigen Bereich.
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Der Gesellschaftsvertrag der Städtischen Kliniken gGmbH lässt grundsätzlich fördernde Maßnahmen zugunsten der Allgemeinheit zu. Finanzaufsichtlich bleibt jedoch entscheidend, dass die derzeitige bilanzielle Situation der Städtischen Kliniken gGmbH und auch die Finanzlage der Stadt Bielefeld keinen Spielraum für atypische Kreditgeschäfte lassen.
Die Stadt Bielefeld als Gesellschafterin wurde gebeten, durch steuernde und geeignete gesellschaftsrechtliche Regelungen Grenzen für die Tätigkeit der Gesellschaft zu treffen und Zustimmungsvorbehalte in Bezug auf die Geschäftsfelder vorzusehen.
Die Ergebnisse der Prüfung sind auch dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW berichtet worden. Ein Verstoß gegen geltendes Krankenhausrecht wurde nicht festgestellt.









