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Koalition streitet weiter über Vorratsdatenspeicherung

Neuer Koalitionsstreit über VorratsdatenspeicherungBerlin - Eine neue Studie zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung für die Strafverfolgung heizt den Koalitionsstreit über die umstrittene Erhebungsmethode neu an. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zeigte sich erstaunt über die Schlussfolgerung, die Vorratsdatenspeicherung sei sinnlos.

Hingegen sieht sich das Justizministerium in seiner Kritik an der Speicherung bestärkt. Das Freiburger Max-Planck-Institut für Strafrecht kommt in der vom Justizministerium veröffentlichten Studie zu dem Schluss, die Vorratsdatenspeicherung habe keine wesentliche Bedeutung für die Strafverfolgung.

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Der Wegfall der Speichermethode nach dem Verfassungsgerichtsurteil von 2010 könne nicht als Grund für Veränderungen bei der Aufklärungsquote von Straftaten herangezogen werden. Gegenwärtig könnten die Auswirkungen des Richterspruchs noch nicht mit belastbaren Zahlen quantifiziert werden, betonten die Wissenschaftler.

Er sei schon "etwas erstaunt" über die Schlussfolgerung, dass die Vorratsdatenspeicherung sinnlos sei, sagte Friedrichs Sprecher Jens Teschke. Das Max-Planck-Institut habe selbst darauf hingewiesen, nur eine "Momentaufnahme" mit "unsicherer statistischer Datengrundlage" vorgelegt zu haben. Dies stelle die ganze Studie "ein bisschen doch infrage", sagte Teschke.

Auch der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach zog die Studie in Zweifel. Mehr als das Gutachten beeindrucke ihn die "umfangreiche Fallsammlung der Landeskriminalämter", die nachgewiesen habe, dass die Vorratsdatenspeicherung für die Strafverfolgung unerlässlich sei, sagte der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Die Chefin der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, kritisierte es als unverständlich, wenn Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit seiner solchen Studie "eine Lücke in unserer Sicherheit" zu rechtfertigen versuche.

Leutheusser-Schnarrenberger verteidigte ihren Vorschlag, Daten nur im Fall eines konkreten Verdachts zu speichern. "Der Bürger, der nichts zu verbergen hat, weil er unschuldig ist, der darf nicht überwacht und kontrolliert werden", sagte sie dem Sender HR-Info. Sie zeigte sich zuversichtlich über die Einigungschancen der Koalition noch in der ersten Jahreshälfte.

Linke und Grüne unterstützten die Haltung des Justizministeriums. "Das Gutachten belegt wissenschaftlich fundiert die Unverhältnismäßigkeit der anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger", erklärte der Linken-Datenschutzexperte Jan Korte. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz bezeichnete das Gutachten als "weitere Ohrfeige für die einseitige Kampagne der Vorratsdatenbefürworter".

Die schwarz-gelbe Koalition streitet um die Vorratsdatenspeicherung, seit die bisherige Regelung von Karlsruhe gekippt wurde. Leutheusser-Schnarrenberger will die Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten im Rahmen des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens speichern lassen. Die Union fordert dagegen die vorsorgliche Datenspeicherung für sechs Monate. Deutschland hat eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bislang noch nicht umgesetzt.

©AFP 2012
Foto: Paul J. Richards

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