Dortmund – Hinsichtlich der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen fand im Düsseldorfer Landtag am Donnerstag, 26. Januar 2012, eine erste Lesung der eingebrachten Gesetzesentwürfe statt. Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. begrüßt den Entwurf der Landesregierung hierbei nur bedingt.
Der Gesetzesentwurf der SPD und GRÜNEN kommt zwar den privaten Hauseigentümern entgegen, jedoch nach Auffassung des Verband Wohneigentum nicht umfassend genug. „Grundsätzlich sollte davon ausgegangen werden, dass die Abwasserleitungen von Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten dicht sind und eine Prüfung zunächst nicht erforderlich ist“, so Detlef Erm, Justiziar des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.