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Kassen sollen Patienten bei Behandlungsfehlern beraten
München/Berlin - Die Bundesregierung will Krankenkassen dazu verpflichten, Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern beim Einfordern von Schadensersatzzahlungen zu unterstützen.
Die Kassen sollten ihre Versicherten künftig in solch schwierigen medizinischen und rechtlichen Fragen beraten, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP). Das neue Gesetz zu den Patientenrechten soll demnach Anfang 2012 in Kraft treten.
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"Wir sorgen dafür, dass die Krankenkasse verpflichtet wird, den Patienten zu beraten und dabei zu unterstützen, seine Ansprüche geltend zu machen", sagte Bahr der Zeitung. Leutheusser-Schnarrenberger ergänzte, die Neuregelung sei formal keine Rechtschutzversicherung, jedoch sollten die Kassen Ansprechpartner sein. In dem Gesetz werden nach Angaben der Zeitung alle alle Regelungen des Patientenrechts zusammengefasst, die derzeit noch auf unterschiedliche Gesetze verteilt sind oder bisher nur auf Gerichtsurteilen fußen. Eine solche Bündelung sorge für mehr Rechtssicherheit, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, kündigte zudem in der Tageszeitung "Die Welt" an, die Koalition wolle altersverwirrten Menschen ab dem Sommer höhere Leistungen aus der Pflegekasse gewähren. "Wir wollen diesen Menschen schnell helfen", sagte sie der Zeitung. Nach Angaben von Aschenberg-Dugnus sollen die Pflegekassen für Demente, die bisher lediglich eingeschränkte Leistungen erhielten, zusätzlich "50 bis 70 Prozent der Leistungen der unteren Pflegestufen" zahlen. Dies wären demnach, gemessen an der bisherigen Pflegestufe eins, bis zu 300 Euro im Monat.
©AFP 2012
Archivfoto: Alain Julien











