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Bundesjustizministerin arbeitet an Gesetz gegen Telefon- und Internetabzocke

Gesetz gegen windige Inkasso-Firmen soll kommenBerlin - Verbraucher sollen bei Geschäften am Telefon und im Internet besser vor Abzocke geschützt werden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant ein Gesetzespaket, um strenger gegen windige Inkassofirmen, unerlaubte Telefonwerbung und den Missbrauch von Abmahnungen vorzugehen, wie aus Unterlagen des Ministeriums hervorgeht. Im ersten Quartal 2012 soll das Gesetzespaket auf den Weg gebracht werden.

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"In diesem einen Gesetz werden Regelungen zu unterschiedlichen Verbraucherschutzbereichen zusammengefasst", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Konkret soll das Gesetz drei verschiedene Punkte angehen.

Zum einen soll es den schwarzen Schafen unter den Inkasso-Unternehmen an den Kragen gehen. Der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) hatte vor kurzem erklärt, unseriöse Inkassofirmen würden zunehmend zur Plage. Um Einschüchterung und das Abzocken von Verbrauchern einzudämmen, seien Regeln und eine konsequente Aufsicht für das Inkasso-Gewerbe erforderlich.

Dem will die Justizministerin nun Folge leisten: Um Verbraucher vor überzogenen Kosten und windigen Geldeintreibern besser zu schützen, sollen die Firmen laut Eckpunktepapier künftig deutlich zu erkennen geben, für wen sie tätig sind. Außerdem sollen sie aufschlüsseln, aus welchen Einzelbeträgen sich die von ihnen eingeforderte Summe zusammensetzt.

Zudem soll das Gesetz der "Abmahnindustrie" einen Riegel vorschieben: Anwaltskanzleien mahnten vor allem kleine Online-Händler wegen geringster Wettbewerbsverstöße ab - und verdienten damit ordentlich Geld, heißt es dazu aus dem Ministerium. Über eine Software ließen sich "noch so geringe Unregelmäßigkeiten in großer Zahl aufspüren". Die Händler könne das schnell "einen drei- bis vierstelligen Geldbetrag" kosten und "im Einzelfall sogar deren wirtschaftliche Existenz bedrohen".

Für die Höhe der Abmahngebühr will die Ministerin deshalb künftig strengere Vorschriften ansetzen. Anwälte sollen sich das Gericht, vor dem sie klagen, zudem nicht mehr so leicht aussuchen können. Außerdem sollen die Händler einen Anspruch auf Kostenerstattung haben, sollte sich herausstellen, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgte. Ähnliche Regeln könnte es künftig auch bei Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts geben, heißt es im Ministerium.

Als dritten Punkt knöpft sich die Bundesministerin unerlaubte Telefonwerbung noch einmal vor. Zwar sind vor allem solche Werbeanrufe, bei denen Verbrauchern Gewinnspielverträge untergeschoben werden, bereits seit 2009 verboten - verschwunden sind sie aber deshalb nicht. Geplant ist nun, bei Gewinnspielverträgen per Telefon für mehr Transparenz zu sorgen: Das Ministerium schlägt vor, dass die Anmeldung für solche Spiele nur noch in Textform erfolgen darf - ein Telefongespräch allein genügt dann nicht mehr.

Möglichst schnell soll das Gesetz nun auf den Weg gebracht werden. Schon im Februar 2012 könnte das Kabinett die neuen Vorschriften verabschieden.

©AFP 2011
Archivfoto: Oliver Berg

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